Energieeinsparverordnung (EnEV)
Seit vielen Jahren ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) für den Gebäudebereich ein wichtiges Element der Energieeinsparpolitik.
Mit der Novellierung und Fortentwicklung der EnEV wird ein wesentlicher Baustein der Energiewendebeschlüsse der Bundesregierung umgesetzt.
Das Verfahren zur Änderung der EnEV wurde durch den Beschluss der Bundesregierung vom 16. Oktober 2013 abgeschlossen. Die Novellierung der Energieeinsparverordnung ist am 21. November 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird am 1. Mai 2014 in Kraft treten.
Bis zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung gilt die EnEV 2009 mit den Änderungen, die sie im Juli 2013 durch das Inkrafttreten des novellierten EnEG sowie des Gesetzes zur Anpassung des Bauproduktengesetzes erfahren hat.
Die Änderungen der EnEV 2009 im Überblick